Medienkonzept, Medienentwicklungsplan, Technisch-Pädagogisches Einsatzkonzept: Für Schulen und Schulträger ist es zwar wichtig aber auch mit viel Aufwand verbunden, diese Voraussetzungen für die Beantragung von Fördermitteln des DigitalPakts zu erstellen – müssen sie doch zusätzlich zu den eigentlichen Kernaufgaben erledigt werden. Und es kommt immer wieder vor, dass die mühsame Arbeit umsonst war und Anträge abgelehnt werden. Woran liegt das? Für Ulrich Sawade von AixConcept gehört die Beantwortung dieser Frage zur täglichen Arbeit. Er begleitet Schulen und Schulträger vom ersten Schritt der Konzeptarbeit bis hin zur Planung von Technik und Finanzen. Hier erklärt er, worauf es ankommt, damit Fördergelder bewilligt werden und wie externe Unterstützung Zeit sparen kann. Immerhin läuft die Frist für die Beantragung am 31. Dezember 2021 aus…
Immer wieder taucht die Frage auf, wieso die Gelder aus dem DigitalPakt nur zögerlich abgerufen werden und immer wieder heißt es, der Prozess der Beantragung sei einfach zu langwierig und kompliziert. Vielen Schulen fehlen zudem Zeit und Personal, um kurzfristig ein ausführliches Medienkonzept (in einigen Bundesländern wird dies auch für Schulen „Medienentwicklungsplan“ genannt) sowie ein zusätzliches Technisch-pädagogisches Konzept (TPEK) zu erstellen. Andere haben die Konzepte zwar begonnen, merken aber im Prozess, dass sie den Aufwand unterschätzt haben. Die Krux: Die Medienkonzepte und TPEKs sind wiederum Grundlage für die Schulträger, um diese in Medienentwicklungspläne einfließen zu lassen beziehungsweise zu bündeln und einen Gesamtantrag zu stellen. Hinzu kommt, dass auch auf Seiten der Städte und Kommunen, in der Regel die Träger öffentlicher Schulen, Zeit und Personal oft knappe Ressourcen sind. So war es während der Corona-Pandemie in der Tat zunächst einmal für alle Beteiligten einfacher, die unbürokratischer verfügbaren Fördergelder (zum Beispiel aus dem Sofortausstattungsprogramm für die Beschaffung von Leihgeräten für Schülerinnen und Schüler) auszuschöpfen.
„Copy & Paste“ ist keine Lösung
Da die Fristen für die Beantragung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt aber nun Ende des Jahres ablaufen, heißt es schnell handeln. Schulen und Schulträger, die sich an uns wenden, befinden sich in ganz unterschiedlichen Stadien der Entwicklung ihrer Medienkonzepte. Einige wissen zunächst nicht so recht, wie und an welcher Stelle sie anfangen sollen, andere sind schon weit fortgeschritten; ihnen fehlt „nur“ noch die Aufstellung der Kosten und dafür benötigen sie realistische Zahlen und eine Prüfung, ob die geplanten Anschaffungen auch nachhaltig sind. Zwar stellen die Bundesländer die wichtigsten Informationen und Hilfsmittel wie Vorlagen und Beispiele zur Verfügung. Jede Schule und jeder Schulträger muss dann aber individuell schauen, was zur jeweiligen Schulform, zum pädagogischen Konzept der einzelnen Schule oder zum Gesamtfinanzierungskonzept für die Region passt – ein komplexer Prozess, in dem das Prinzip „Copy und Paste“ nicht weiterhilft.
Die richtige Struktur
Idealerweise sollten alle Schulen eines Trägers ihr Konzept nach der gleichen Struktur (s. Muster-Inhaltsverzeichnis unten) aufstellen. Denn so wird es für den Träger später einfacher, die für ihn wichtigen Komponenten in das Medienentwicklungskonzept zu übertragen. Hilfreich ist es, wenn – wie in einigen Städten und Kommunen der Fall – Schulen und Schulträger in Arbeitsgruppen Kontakt halten und den kontinuierlichen Austausch pflegen. Ganz einfach wird es, wenn ein externer Dienstleister wie AixConcept, den Prozess für alle Schulen eines Trägers koordiniert. Die Kommunikation zwischen allen Beteiligten aus Pädagogik, Technik und Verwaltung sowie ein klares Rollenverständnis kann für den Erfolg ausschlaggebend sein. Mit Erfolg ist hier nicht nur die Bewilligung der Gelder gemeint, sondern auch eine langfristig sinnvolle Digitalisierung der Schulen mit einer technischen Ausstattung, die der Pädagogik folgt und nicht umgekehrt. Das ist sogleich der rote Faden, der sich durch das gesamte Medienkonzept ziehen muss.
Die richtigen Fragen stellen
Der Anfang ist simpel: Das Konzept beginnt nach einem Inhaltsverzeichnis und kurzen Informationen zur Schule immer mit dem Ist-Zustand. Gibt es WLAN oder gar eine professionelle IT-Infrastruktur? Welches Know-How, welche Geräte sind bereits vorhanden et cetera? Nach der Bestandsaufnahme wird es knifflig. Denn jetzt wird anhand der im Medienkompetenzrahmen festgelegten Bereiche festgemacht, was noch nötig ist, damit Schüler und Schülerinnen bestimmte Kompetenzen in den einzelnen Fächern erwerben können. Eine einfache Wunschliste ist es also nicht, was das Konzept verlangt, sondern vielmehr eine detaillierte Aufschlüsselung, welches Gerät oder Tool in welchem Fach zu welchem pädagogischen Zweck notwendig ist. Anders als beim Posten Infrastruktur, der nicht begründet werden muss, ist eine schlüssige, sprachlich jedoch kurzgefasste Argumentation zwingend notwendig.
Komponenten eines Medienkonzepts
- Struktur, Infos zur Schule, Präambel
- Bestandsaufnahme Hardware, Software, WLAN
- Erstellung von Fach-, Methoden- und Mediencurricula für jede Stufe und jedes Fach
- Erfassung der Kenntnisse und Planung der Aus- und Fortbildung des Kollegiums
- Support und Wartung
- Investitionsplanung
Herstellerunabhängige Beratung
Eine technische, herstellerunabhängige Beratung gibt an dieser Stelle Aufschluss darüber, welches Gerät jeweils für den gewünschten Einsatzzweck geeignet ist und an welchen Stellen sich Synergien schaffen lassen. Reicht es, einfach mit dem Gerät ins Internet zu können oder möchte ich in einem Fach das Thema virtuelle Realität einführen? Ist die Verkabelung in der Schule für die geplanten Geräte und den absehbaren Datentransport überhaupt ausgerichtet? Ist das Gerät multitaskingfähig, lässt es also zum Beispiel zu, mehrere Anwendungen gleichzeitig zu nutzen? Sollen schülereigene Geräte mit eingebunden werden? Wie passen vorhandene Geräte und neu anzuschaffende zusammen?
Fehlentscheidungen bei Infrastruktur oder Endgeräten können große Auswirkungen haben. Im schlimmsten Fall kommen die Fehlkäufe dann gar nicht erst zum Einsatz, weil sie aus technischen Gründen ihren pädagogischen Zweck gar nicht erfüllen können: Was nützt eine interaktive Tafel, wenn die Software nicht mit allen Endgeräten kompatibel ist oder Schüler-Tablets ohne Präsentationstechnik für den Klassenraum, ein Mobile Device Management (MDM), in das sich verschiedene Gerätetypen unterschiedlicher Betriebssysteme nur unter hohem Aufwand gleichzeitig verwalten lassen. Beispiele lassen sich zuhauf finden.
Support, Weiterbildung und Schulentwicklung
Nach der Aufstellung der Hardware- und Software-Kosten geht es um weitere wichtige Fragen: Wer managed und wartet das Ganze? Oft wird an diesem Punkt außerachtgelassen, dass der DigitalPakt durch die Zusatzvereinbarung „Administration“ auch hier Fördermittel zur Verfügung stellt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Konzeptabschnitt Aus- und Fortbildung. Wie ist der Wissensstand im Kollegium, wer muss noch in welchem Bereich geschult werden und wie hoch sind die geschätzten Kosten dafür? Auch an dieser Stelle macht es Sinn, noch einmal zu prüfen, ob Hardware und Software wirklich so ausgewählt wurden, dass sie für Lehrkräfte und Schüler*innen möglichst intuitiv und mit wenig Schulungsaufwand zu bedienen sind. Das gleiche gilt für das MDM, das für den oder die IT-Beauftragte/n der Schule ohne spezielles Know-How zu bewältigen sein sollte – auch wenn unterschiedliche Endgeräte und Betriebssysteme zum Einsatz kommen.
Zu guter Letzt bietet das Medienkonzept auch Platz für Vorstellungen und Visionen, die die Schule verwirklichen möchte. Dazu gehören zum Beispiel pädagogisch begründete Raumkonzepte, um moderne Unterrichtskonzepte wie Blended Learning umzusetzen.
Externe Unterstützung: Nutzen für Schulen
Der Blick von außen kann bei der Konzepterstellung viel Zeit einsparen. Wir betrachten das Medienkonzept und TKEP als Berater*innen immer ganzheitlich und als Basis für die Fortschreibung des Projekts in den kommen Jahren. Das heißt, das Konzept sollte im Idealfall nicht als Karteileiche enden, sondern ein sogenanntes „Living Document“ werden, das die Schule immer wieder verbessern und weiterentwickeln und somit auch für spätere Fördermittelanträge nutzen kann.
Nach dem Motto „so viel wie nötig so wenig wie möglich“ prüfen wir, ob das Konzept entschlackt werden muss und die Ausgaben für Hardware, Software, Infrastruktur, Administration und Fortbildung sowie für größere Projekte (Arbeitsräume, Lernecken, flächendeckendes WLAN et cetera) als Notwendigkeit für die pädagogische Entwicklung der Schule klar benannt werden. Dabei gleichen wir die Planung mit den jeweiligen Landesvorgaben der Medienkompetenzentwicklung ab. Auch die Beratung zur datenschutzkonformen Anwendung der Apps und Geräte oder Einverständniserklärungen der Eltern gehört mit dazu. Nutzen unsere Kunden zum Beispiel Office 365, dann unterstützen wir sie dabei, die Datenschutz-Vorgaben korrekt umzusetzen, um perspektivisch mit den Lösungen arbeiten zu können.
Nicht zuletzt unterstützen wir auch bei der Erstellung des Technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts. Ein gutes Medienkonzept ist allerdings die Voraussetzung für ein erfolgreiches TPEK. Denn das beinhaltet die Essenz dessen, was im Medienkonzept dargestellt wurde. Hier wird noch einmal ganz deutlich, dass es sich nicht auszahlt, den Karren vor das Pferd zu spannen: Wird zuerst die Technik ausgewählt und dann erst überlegt, wie die Pädagogik dazu passen könnte, tritt genau das ein, was während der Pandemie vielen Schulen passiert ist. Um Lehrkräfte und Schüler*innen möglichst rasch mit Endgeräten zu versorgen, wurden bei der Beschaffung wichtige Überlegungen übersprungen und so stehen wahrscheinlich heute unter anderem noch hunderte originalverpackter iPads in Schulen, deren IT-Infrastruktur gar nicht für die Nutzung ausgelegt war.