Vergabeverfahren beschäftigen Schulträger immer mal wieder, besonders seit sie über den „Digitalpakt Schule“ Fördermittel beantragen können, um die digitale Infrastruktur ihrer Schulen auszubauen. Als Zuwendungsempfänger gilt es bei der sich anschließenden Auftragsvergabe, diverse rechtliche Vorschriften zu beachten, um keine spätere Rückforderung der Fördergelder zu riskieren. Um welche es sich dabei handelt, erklärt Dr. Frank Schidlowski, Fachanwalt für Vergaberecht, in seiner zehnteiligen YouTube-Videoreihe sowie in einem kostenlosen Print-Dossier. Folge zehn widmet sich der Eignungsprüfung.
Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, steht im Mittelpunkt der Eignungsprüfung, inwiefern die Bietenden, die an der Ausschreibung teilnehmen, Gewähr bieten können, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen, sich dafür also eignen. Dabei gilt es, Eignung und Zuschlagskriterien voneinander abzugrenzen: „Die Eignung bezieht sich auf die Person des Bieters, während die Zuschlagskriterien das Angebot betreffen.“ Bei der Beurteilung der einzelnen Bieter*innen stehen drei Kategorien im Fokus: die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit. Auftraggeber*innen müssen diese Kategorien für die Prüfung in sachgerechte Kriterien aufspalten. „Hier muss man dann letztlich die Kirche im Dorf lassen. Das darf ich nicht ins unermessliche treiben“, mahnt der Fachanwalt. Worauf Auftraggeber*innen bei der Festlegung der Kriterien achten müssen, damit sie als sachgerecht gelten, und welche Nachweise sie von den Bietenden fordern können, erklärt Frank Schidlowski leicht verständlich in seinem YouTube-Video.
Frank Schidlowski ist geschäftsführender Partner der Aachener Rechtsanwaltskanzlei Stein & Partner. Als einer der ersten Rechtsanwälte für Vergaberecht und Mitglied des Vorprüfungsausschusses „Fachanwalt Vergaberecht“ der Anwaltskammer Köln beschäftigt er sich seit über 20 Jahren als Fachanwalt mit Vergabe- und Verwaltungsrecht.
Für Schulleitungen und Schulträger gratis
Weiterführende Informationen bietet das kostenlose Dossier „Fördermittel und Vergaberecht am Beispiel des Digitalpakts Schule – Wie gewonnen, so zerronnen?“, das auf der Videoreihe basiert und Frank Schidlowski gemeinsam mit Thomas Kadenbach, Schulungsleiter beim Schul-IT-Dienstleister AixConcept, entwickelt hat. AixConcept bietet Schulleitungen und Schulträgern das 76-seitige gedruckte Heft gratis an. Einfach per Anmeldeformular bestellen. Es erreicht Sie dann per Post.
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