Fünf Milliarden Euro an Bundesmitteln stehen den Schulträgern in Deutschland seit 2019 durch den Basis-Digitalpakt Schule zur Verfügung, um den Ausbau der digitalen Infrastruktur voranzubringen. Gerade einmal ein Zehntel dieser Mittel sind bislang allerdings abgerufen worden. „Es heißt, das Vergaberecht trage daran jedenfalls Mitschuld“, sagt Dr. Frank Schidlowski, Rechtsanwalt für Vergaberecht. Diese Hürde möchte er senken: In kurzen YouTube-Videos erklärt Schidlowski daher die Grundlagen des Vergaberechts am Beispiel des Digitalpakts Schule.
Teil I der zehnteiligen Videoreihe beschäftigt sich mit den Fragen, ab wann vergaberechtliche Vorschriften einzuhalten sind und welche beachtet werden müssen, sobald beantragte Fördermittel genehmigt worden sind. Ergeben sich nämlich gravierende Mängel bei der Verausgabung der Fördermittel, „droht die Gefahr, dass ich die Mittel zurückzahlen muss – ganz oder teilweise“, mahnt Schidlowski. Das Problem: Zu dem Zeitpunkt, zu dem solche Mängel auffallen, seien die Fördergelder bereits ausgegeben, sodass eine Rückforderung aus eigenen Mitteln beglichen werden müsse. Wie Schulträger dieses Risiko umgehen können, erklärt der Rechtsanwalt für Vergaberecht im YouTube-Video „Vergaberecht und Zuwendungen“.
Weiterführende Informationen bietet das Dossier „Fördermittel und Vergaberecht am Beispiel des Digitalpakts Schule – Wie gewonnen, so zerronnen?“, das auf der Videoreihe basiert und Frank Schidlowski gemeinsam mit Thomas Kadenbach, Schulungsleiter beim Schul-IT-Dienstleister AixConcept, entwickelt hat. AixConcept bietet Schulleitungen und Schulträgern das 76-seitige gedruckte Heft gratis an. Einfach per Anmeldeformular bestellen. Es erreicht Sie dann per Post.
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