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Digitalpakt Schule: Wie Auftraggeber spezifische Produkte ausschreiben können – Fachanwalt Schidlowski erklärt

Das Leistungsbestimmungsrecht gibt dem Auftraggeber im stark reglementierten Vergabeverfahren gewisse Freiheiten. Es ist daher von hoher Relevanz. In einem kurzen Erklärvideo schildert Dr. Frank Schidlowski, Rechtsanwalt für Vergaberecht, worauf Auftraggeber unbedingt achten müssen, wenn sie das Leistungsbestimmungsrecht anwenden wollen. Nachzulesen sind seine Tipps auch im kostenlosen Print-Dossier von AixConcept.

Das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers greift in der Vorbereitung einer Ausschreibung. Es steht im Spannungsverhältnis zur produktneutralen Ausschreibung, die dafür sorgen soll, dass alle Anbieter und Produkte in einem Verfahren gleich behandelt und nicht Produkte, Marken oder Hersteller bevorzugt werden. In bestimmten Fällen kann der Auftraggeber jedoch von seinem Leistungsbestimmungsrecht Gebrauch machen und ein spezifisches Produkt nachfragen. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und wie Auftraggeber andernfalls die Produktneutralität in der Ausschreibung wahren können, erläutert Dr. Frank Schidlowski in der siebten Folge seiner zehnteiligen Videoreihe zum Vergaberecht.

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Frank Schidlowski ist geschäftsführender Partner der Aachener Rechtsanwaltskanzlei Stein & Partner. Als einer der ersten Rechtsanwälte für Vergaberecht und Mitglied des Vorprüfungsausschusses „Fachanwalt Vergaberecht“ der Anwaltskammer Köln beschäftigt er sich seit über 20 Jahren als Fachanwalt mit Vergabe- und Verwaltungsrecht.


Für Schulleitungen und Schulträger gratis

Weiterführende Informationen bietet das kostenlose Dossier „Fördermittel und Vergaberecht am Beispiel des Digitalpakts Schule – Wie gewonnen, so zerronnen?“, das auf der Videoreihe basiert und Frank Schidlowski gemeinsam mit Thomas Kadenbach, Schulungsleiter beim Schul-IT-Dienstleister AixConcept, entwickelt hat. AixConcept bietet Schulleitungen und Schulträgern das 76-seitige gedruckte Heft gratis an. Einfach per Anmeldeformular bestellen. Es erreicht Sie dann per Post. 

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